18. März 2015, 00:00
In den nächsten Wochen werden wir Ihnen eine Auswahl von neuen Transportauflagen in der Serie Transport Wiki vorstellen….
Was ist möglich, wenn die zulässigen Grenzwerte der Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte nicht ausreichen?
Hier sind Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die neuen „Empfehlungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für bestimmte Fahrzeugarten und Fahrzeugkombinationen“ sehen Ausnahmen vor. Diese Empfehlungen betreffen:
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Turmdrehkrane (Sattelkraftfahrzeuge und Züge mit Turmdrehkrananhängern) als Anhänger-Arbeitsmaschinen.
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Krane (Autokrane, Mobilkrane) und Gelenkmastfahrzeuge ( z.B. Betonpumpen, Arbeitsbühnen, Feuerlöschfahrzeuge) als selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
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Bagger (ausgenommen Schaufellader) als selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
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Planiermaschinen (Motorgrader) als selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
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Schaufellader als selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
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Abschleppfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zum Abschleppen.
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LKW Muldenkipper
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Züge für Großraum- und Schwertransporte
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Sattelkraftfahrzeuge für Langmaterial-, Großraum- und Schwertransporte.
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Langmaterialzüge (Zugfahrzeuge mit gelenkten Nachläufern).
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Fahrzeugkombinationen im Schaustellergewerbe.
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Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge einschließlich Arbeitsgeräte.
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Richtlinien für den Transportbereich – DER OSTHEIMER 7. Neuauflage
„Der Ostheimer“ gilt als Fibel des Schwertransports. Denn in einem sind sich alle einig: Im Straßenverkehr ist sicheres transportieren das A und O.
Korrekte Informationen zu den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen sind deshalb nicht zu unterschätzen, denn niemand möchte unnötig Geld für Bußgelder ausgeben.
Die Ausgabe 2015 von „Der Ostheimer“ enthält alle Informationen und Richtlinien auf einem Blick, und liefert Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um den Schwertransport
Quelle: LECTURA Verlag GmbH, Petra Konheiser