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EU-Emissionsvorschriften priorisieren Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen

Pyroban berichtet, dass die Emissionsvorschriften (EU-Richtlinie 97/68/EG*) um die spezielle Anwendung von Dieselmotoren ergänzt wurden, z. B. derjenigen in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzten Gabelstaplern, bei denen die Sicherheit an erster Stelle steht.

„Der Widerspruch zwischen den Sicherheitsanforderungen der ATEX-Richtlinie und den angewandten Technologien zur Erfüllung der Anforderungen der Emissionsrichtlinie geben seit mehreren Jahren Anlass zur Sorge", sagt Steve Noakes, Engineering Manager der Umbauexperten für Explosionsschutz bei Pyroban. „Beispielsweise überschreiten während Selbstreinigungszyklen Dieselpartikelfilter (DPF) in emissionsarmen Motoren die in der ATEX-Richtlinie zulässigen internen und externen Oberflächentemperaturen.”

„Darüber hinaus werden zukünftige Emissionsanforderungen komplexe Abgaskontrollsysteme abdecken, die zusätzliche Konflikte mit ATEX-Anforderungen darstellen.  Das Entfernen oder Umgehen dieser Systeme ist nicht zulässig und kann Fehlercodes erzeugen, die den Gabelstaplerbetrieb verhindern", fährt Noakes fort.

ATEX-konforme Gabelstapler werden regelmäßig in der chemischen und pharmazeutischen Industrie sowie im Abfall-, Kosmetik-, Lebensmittel- und Getränkesektor eingesetzt.  Explosionsschutz bedeutet große Veränderungen am Motor, um die Motorabgas- und Oberflächentemperaturen zu reduzieren, die eine Entzündungsgefahr darstellen können.

Um Gabelstaplerbetreibern zu helfen, diese Probleme zu überwinden, hat die britische Regierung dazu beigetragen, die aktuellen und zukünftigen Emissionsrichtlinien zu ergänzen. Infolgedessen wurde im September 2016 eine Ergänzung von 97/68/EG veröffentlicht, die besagt, dass die EU-Staaten „auf Anfrage eines OEMs das Inverkehrbringen von Motoren, die die Stufe III A der Emissionsgrenzwerte erfüllen, genehmigen können, vorausgesetzt, dass diese Motoren entsprechend EU-Richtlinie 2014/34** für den Einsatz in nicht im Straßenverkehr eingesetzten mobilen Maschinen bestimmt sind, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden“. 

Diese geänderte Richtlinie bedeutet, dass die Emissionsgrenzwerte für nach ATEX umgebaute Fahrzeuge entsprechend der Werte von Stufe IIIA eingeschränkt sind, um sicherzustellen, dass die Motoren immer noch für den sicheren Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen umgebaut werden können.  Um jedoch die abgeschwächten Vorschriften zu erfüllen, müssen Motoren, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, eine zusätzliche Kennzeichnung tragen. 

„Viele Gabelstaplerhersteller beliefern Nicht-EU-Länder, wo höhere Emissionswerte zulässig sind. Sie können nun legal Gabelstapler mit denselben Motoren für den Einsatz in ATEX-Anwendungen nach Europa liefern", erklärt Noakes. “Davon profitieren Einsatzbereiche, die Gabelstapler größerer Kapazität benötigen, wie LPG-Abfüllanlagen, da diese nun legal Gabelstapler mit einfacheren Motoren einsetzen können.”

Die Ausnahmeregelung gilt ab 6. Oktober 2016 als vorübergehende Maßnahme, bis im Januar 2019 Stufe V der Emissionsvorschriften für in den Markt gebrachte Motoren oder Maschinen in Kraft tritt. Anforderungen der Stufe V erlauben auch weiterhin den Einsatz von Motoren mit dem Emissionsniveau der Stufe IIIA in nicht im Straßenverkehr eingesetzten mobilen Maschinen in explosionsgefährdeten Bereichen. 

„Die Einflussnahme auf und Ergänzung von Richtlinien ist nicht einfach, aber die Zusammenarbeit mit der britischen Regierung für dieses Projekt ist in den letzten Jahren eine Schlüsselpriorität für Pyroban gewesen, da dies so kritisch für die gesamte Branche ist,” sagt Noakes. „Wir sind dankbar für die Unterstützung der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten, die die Bedeutung von Sicherheit verstehen und diese Änderungen unterstützt haben.”

Quelle: MOLOKINI MARKETING LTD