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Rechtlicher Rahmen für Transport und Logistik im Wandel

Auch der Bereich der Transport und Logistik unterliegt gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich Digitalisierung, Optimierung und Innovationen bewegen müssen. Speziell diesem Thema widmen sich verschiedene Foren auf der diesjährigen transport logistic, die vom 9. bis 12. Mai 2017 in München stattfindet.

Die Veranstaltung „Der ‚grenzenlose‘ Warenverkehr kommt an seine Grenzen“ (10. Mai, 16:00 Uhr, Forum II, Halle A4) beschäftigt sich mit der Frage, wie angesichts der vielen nationalen Regelungen der grenzüberschreitende Güterverkehr den Kundenanforderungen nach schnellen, zuverlässigen und preisgünstigen Transporten gerecht werden kann. In Deutschland wurde beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar diesen Jahres auf 8,84 Euro erhöht. Mindestlohnregelungen gibt es mittlerweile in zahlreichen europäischen Ländern, allerdings in unterschiedlicher Ausgestaltung und mit unterschiedlichen Meldepflichten. Für die Marktteilnehmer ist es da nicht immer einfach, den Überblick zu behalten.

Auf der Veranstaltung „Subunternehmer und gemietete Flotten – Einbindung externer Dienstleister und Dienstleistungen in Transportunternehmen“ (11. Mai, 16:00 Uhr, Forum III, Halle B2 Ost) spielt nicht nur die Auftraggeberhaftung, die durch das Mindestlohngesetz eingeführt wurde, eine Rolle, sondern auch eine gesetzliche Neuregelung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung. Um Missbräuche im Werkvertragsrecht einzudämmen, wird ab dem 1. April 2017 eine klarere Abgrenzung zwischen Leiharbeitern und Fremdpersonal verlangt, das auf Basis von Werkverträgen tätig wird. Servicelogistiker und Logistikdienstleister müssen dies beachten, aber auch alle anderen, die mit externem Personal planen.

Ein anderes Regelwerk hat 2017 eine Neuauflage erfahren, die für die Güterverkehrsbranche eine Erleichterung darstellen dürfte: die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Die maßgeblichen Verladerverbände haben sich gemeinsam mit den Branchenverbänden aus Spedition, Transport und Logistik auf eine aktualisierte Version geeinigt, die Rechtssicherheit und Verlässlichkeit in den Vertragsbeziehungen schaffen soll.

Was die Zukunft verkehrspolitisch bringt, wird im Rahmen der Veranstaltung „Verkehrspolitik 2018 - wie geht es weiter nach der Bundestagswahl?“ diskutiert (9. Mai, 15:30 Uhr, Forum I, Halle A6). Einige Gesetzesvorhaben mit Bezügen zu Transport und Logistik, die bereits angestoßen, aber noch nicht abgeschlossen sind, könnten noch in dieser Legislaturperiode Geltung erlangen.

Darunter fällt eine Änderung des Fahrpersonalrechts, die darauf abzielt, dass Lkw-Fahrer in Deutschland zukünftig ihre regelmäßige Wochenruhezeit nicht mehr im Lkw verbringen dürfen. Weil eine EU-weite Regelung der Sozialvorschriften auf sich warten lässt, will man nun zeitnah eine nationale Regelung verabschieden.

Für das autonome Fahren – einem Trend, dem sich auch die transport logistic 2017 widmet – liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Mittels einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes will man Kraftfahrzeuge mit automatisierten Systemen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen. Der Fahrzeugführer soll demnach der Technik in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übergeben dürfen. Schon bald könnten dann autonome Lkw auf den Straßen unterwegs sein.

Eine EU-weite Änderung, die ab 2018 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten wird, wirft bereits heute ihre Schatten voraus: die EU- Datenschutzgrundverordnung. Die jeweiligen nationalen Gesetze werden derzeit an das Schutzniveau angepasst, das die Verordnung aufstellt. Auch das Bundesdatenschutzgesetz ist von Änderungen betroffen, die angesichts ausgefeilter Telematiksysteme, steigender Automatisierungsgrade und zunehmender Digitalisierung für die IT-Anbieter im Logistikbereich von Bedeutung sein werden.

Quelle: Messe München; IFAT