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Anträge zur „De-minimis“ Förderung unverzüglich stellen

 

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zur „De-minimis“ Förderung unverzüglich stellen

 

·         Alle Continental Reifen der neuen Generation sind förderungsfähig

·         Antragsfrist hat am 1. Oktober 2011 begonnen

·         Notwendige Bescheinigungen können aus dem „Netz“ heruntergeladen werden

 

Hannover, 5. Oktober 2011. Sicherheits- und Umweltmaßnahmen werden auch im Jahr 2012 durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und dessen Programm „De-minimis“ gefördert. Der Start für die Beantragung ist um einen Monat auf den 1. Oktober 2011 vorgezogen worden. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) verweist in einer Pressemitteilung darauf, dass in diesem Jahr die Anträge rechtzeitig gestellt werden sollten. Er gehe davon aus, dass die um 10 Mio. Euro auf 293,5 Mio. Euro gekürzten Mittel im laufenden Förderprogramm erstmals vollständig in Anspruch genommen werden.

Die Anschaffung von rollwiderstandsoptimierten oder geräuscharmen Lkw-Reifen kann um bis zu 33 000 Euro pro Jahr und Unternehmen günstiger werden. Alle aktuellen Lkw-Reifen der Marke Continental halten bzw. unterschreiten die geforderten Grenzwerte gemäß Richtlinie 2001/43EG. Transportunternehmer, die rechtzeitig entsprechende Anträge gestellt und dann umgerüstet haben, sparen anschließend noch einmal durch sinkende Kraftstoffkosten. Die Bescheinigungen zu Conti-Reifen können von der deutschen Homepage der Nutzfahrzeugreifen Division heruntergeladen werden.

„De-minimis“ zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß

§1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutz-Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 t sind. Gefördert werden Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung. Auch Reifenersatz fällt darunter.

 

 

 

 

Wichtig: Mit „De-minimis“ werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Die Anträge auf Förderung müssen also vor der Bestellung der Reifen auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Vordruck beim BAG gestellt werden. Die Anträge sind erhältlich unter BAG – Zuwendungsverfahren, Postfach 190311, 50500 Köln, alternativ als Download unter www.bag.bund.de. Förderanträge müssen jeweils spätestens bis zum 28. Februar 2012 gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

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Quelle: ContiTech AG; Conveyor Belt Group