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Erneuter Wortbruch: Baumaschinen ohne Dieselpartikelfilter auf Baustellen der Deutschen Bahn weiterhin erlaubt

Deutsche Umwelthilfe fordert von Bahnchef Grube die Einhaltung der Zusage zum grundsätzlichen Einsatz von Partikelfiltern bei innerstädtischen Baumaßnahmen Berlin, 1.7.2013

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Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat die ab heute geltenden Ausschreibungsbedingungen für Baustellen der Deutschen Bahn AG (DB) in Innenstädten kritisiert und wirft der Deutschen Bahn einen erneuten Wortbruch vor. Die DB hatte in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der DUH am 13. September 2012 versprochen, ab diesem Jahr nur noch Baumaschinen mit Partikelfilter für den Einsatz auf bahneigenen innerstädtischen Baustellen zuzulassen. Nach Auffassung der Umweltschutzorganisation verstößt die heute vorgelegte Ausgestaltung der Ausschreibungsunterlagen gegen diese Selbstverpflichtung, für die die DB seinerzeit breit gelobt wurde. Zudem gefährdet sie die Gesundheit zehntausender Arbeitnehmer und Anwohner. Die DUH forderte die DB auf, die Ausschreibekriterien umgehend nachzubessern und die zugesagte Rußfilterpflicht verbindlich noch in 2013 einzuführen.

„Auf der Großbaustelle Stuttgart 21 musste die DUH über insgesamt drei Gerichtsverfahren
die erstmalige Ausstattung von 300 Baumaschinen und -fahrzeugen durchsetzen. Heute
werben in Stuttgart die beteiligten Baufirmen mit dem reibungslosen Betrieb ihrer ‚sauberen’
Geräte. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Deutsche Bahn nun hinter diesen Standard
zurückfällt und gegebene Versprechen für einen effektiven Gesundheits- und Umweltschutz
bricht“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Die
Ausschreibekriterien der Bahn sehen nur den Einsatz von Maschinen vor, die den aktuellen
Abgasgrenzwert für die Partikelmasse einhalten. Dabei missachte sie, so Resch, dass diese
Motoren ohne Filtertechnologie große Mengen an ultrafeinen und gesundheitsschädlichen
Partikeln ausstoßen. Der Verzicht auf einen Partikelfilter erhöht bei diesen Maschinen den
Ausstoß der krebserregenden, ultrafeinen Dieselrußpartikel um das Tausendfache.


Die DUH fordert von der Deutschen Bahn, bei ihren Bauausschreibungen einen Grenzwert
für die Partikelanzahl nach ‚Stand der Technik’ festzulegen. In der Schweiz sind über 30.000
Baumaschinen mit einem entsprechenden Rußpartikelfilter ausgestattet – zum Wohle der
Bauarbeiter und der Anwohner. In Deutschland gibt es bislang mit Stuttgart 21 nur eine
Großbaustelle, für die diese erhöhten Luftreinhaltewerte durch die DUH durchgesetzt wurde.

„Die Technik ist vorhanden, ihr Einsatz ist ökonomisch sinnvoll und der verbesserte
Gesundheitsschutz ist eindrucksvoll belegt. Ein öffentliches Unternehmen wie die Deutsche
Bahn muss beim Thema Luftreinhaltung alle vorhandenen Potentiale ausschöpfen und darf
sich dabei nicht von der Bauindustrie zum Kämpfer für das Recht auf Luftverschmutzung
missbrauchen lassen“, so Resch.