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„Es wird nicht für alle weitergehen können“ Biogas-Infotag mit Aufruf zur Weichenstellung

Mit 220 Teilnehmern war der Seminarraum von Fliegl in Mühldorf bis auf den letzten Platz gefüllt. Die große Resonanz auf die Einladung zum Biogas-Infotag (6. Februar) belegt den Informationsbedarf, den Anlagenbetreiber haben. „Wir machen keine Werbeveranstaltung“, sagte Anton Hinterholzner von Fliegl Dosiertechnik. „Wir wollen eine Orientierungshilfe geben für die Planung, den Bau und den Betrieb, denn die behördliche Bandbreite im Umgang mit Projekten ist extrem breit.“

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Wie zu der zweitägigen Biogas-Schulung im Vorjahr hatte sich Fliegl geballte Kompetenz ins Haus geholt. Alois Grundner von der meineumwelt GmbH erläuterte, wie sich die Düngemittelproduktion durch Gärresttrocknung auf die Nähstoffbilanz auswirken kann. Der Sachverständige wies auf den Genehmigungsbedarf der Gärresttrocknung hin – bezüglich Baurecht, Immissionsschutzgesetz, Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Lärm- und Gesundheitsschutz. Dass der Abluftreinigung immer größere Bedeutung zukommt, war die Botschaft von Markus Steinberger (Schönhammer Wärmetauscher und Lüftungstechnik GmbH). Er verwies auf die Novellierung der Technischen Anleitung Luft, die noch 2017 verabschiedet werden soll. Deren verschärfte Anforderungen sehen vor, dass die Emission von Staub, Ammoniak und Geruch weiter gedrosselt werden muss. Luftwäscher, Bio- oder Chemowäscher bzw. Filter können die vorgeschriebenen Grenzwerte realisieren.

Mit klaren Worten und aufrüttelnden Fallbeispielen aus der juristischen Praxis ging Dr. Helmut Loibl auf Chancen und Risiken der Flexibilisierung ein: „Anhand der Fülle an Vorschriften, ist es schwierig, eine Biogasanlage gesetzeskonform zu betreiben“, räumte der Fachanwalt ein. „Nicht jede Flexibilisierung lohnt. Jedes Projekt muss individuell durchgerechnet, geplant, geprüft werden. Ein Patentrezept gibt es nicht.“ Jeder Betreiber müsse jetzt die Weichen stellen, um das Optimale für sich herauszuholen, appellierte Loibl an die Zuhörer. Dabei müsse grundsätzlich überlegt werden, ob eine Anlage langfristig bestehen bleiben soll. Ist eine Nachfolgeregelung getroffen? Wird die Teilnahme an einer Folgeausschreibung angestrebt und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Wann ist der ideale Zeitpunkt für den Wechsel, um Vergütungsnachteile auszuschließen? Ist mit dem Verlust des Eigenstromprivilegs zu rechnen? Der Gesetzgeber hat den Rahmen abgesteckt, doch Durchblick ist oft nur mit juristischer Hilfe möglich. Dr. Loibl stellt die Grundsatzfrage: „Kann es mit Biogas weitergehen? Der Betreiber muss die Kosten senken, die Einnahmen wirtschaftlich gestalten und rechtlichen Anforderungen gerecht werden – drei Mammutaufgaben. Mancher wird die Leistung herunterfahren müssen, um Wirtschaftlichkeit zu erlangen. Es wird für viele weitergehen, aber nicht für alle weitergehen können.“ Kommt keine neue Ausschreibung in Frage, sollte die Restlaufzeit mit maximal möglicher Vergütung gestaltet werden. Soll es weitergehen, muss alles auf den Prüfstand, und Risiken kalkuliert werden, etwa das Einspeisemanagement, die Viertelstundenmessung oder die Gasdichte des Gärrestlagers. Abhängig vom Alter einer Anlage können komplizierte Rechtslagen entstehen. Unter Umständen droht durch einen Privilegierungsverlust der Abfall des Verkehrswerts auf 0 Euro. Als mögliche lukrative Alternative zur Flexibilisierung an der Anlage selbst brachte der Fachanwalt die Flexibilisierung an bereits eingerichteten Satelliten ins Spiel.

Im Hinblick auf das Sanktionssystem des EEG 2017 machte Loibl auf Tragweite und Komplexität der Meldepflicht aufmerksam: „Begeht der Anlagenbetreiber einen Fehler, ist seine komplette Vergütung weg – auch rückwirkend und bis dieser Fehler behoben ist.“ Im Fall eines Flex-Zubaus seien mehrere Anmeldungen nötig, ohne die der Betrieb illegal erfolge. „Das Melderegister führt zum gläsernen Betreiber“. Grundsätzlich müsse jedes Detail einer Anlage gecheckt werden, jede in der Genehmigung festgelegte Position, jedes Behältervolumen, jeder Einsatzstoff. „Bei Abweichung kann eine Straftat vorliegen, die eine persönliche Bestrafung des Betreibers nach sich zieht – Bewährungsstrafen und hohe Geldbußen plus Rückzahlung von Vergütungen, die illegal erwirtschaftet wurden. Ab einem Strafmaß von 60 Tagessätzen gilt der Verurteilte als vorbestraft und unzuverlässig. Die Konsequenz ist der Entzug des Waffen- oder Jagdscheins.“

Der Jurist zeigte aber auch Perspektiven auf – zum Beispiel für die EEG-Vergütungs- und Bonusoptimierung. „Es lohnt sich, zu hinterfragen, ob alle verfügbaren Boni abgegriffen werden. Der Einstieg in die Trockenfermentation ist heute noch möglich, der Zwei- und Drei-Cent-KWK-Bonus bietet vielfältige Möglichkeiten. Betreiber sollten sich über die Wärmenutzung Gedanken machen und Investitionen durchrechnen. Die meisten haben ein riesen Potential.“

Bevor der Biogas-Infotag mit einer offenen Diskussionsrunde zu Ende ging, berichtete Ludwig Haberzagl über die Integration der Gärresttrocknung in seine Nebenerwerbs-Biogasanlage, für die er Fliegls neuen Rondodry angeschafft hat: „Wir konnten das Transportaufkommen reduzieren, gleichzeitig war die Ausbringbarkeit immer sichergestellt. 8 Tonnen Ausgangsmasse reduzieren wir auf gut die Hälfte und gewinnen etwa 200 Liter Ammoniumsulfat. Der Energieverbrauch ist unschlagbar niedrig – für uns ist der Rondodry ein Glücksgriff.“

„Die Referenten haben einigen im Publikum die Augen geöffnet“, sagt Anton Hinterholzner. „Sie haben das Bewusstsein geschärft – für Gefahren ebenso wie für Optionen, mit denen Biogasanlagen Zukunft haben. Das war unser Ziel. Der Infotag sollte beratende Funktion für die Anlagenbetreiber haben.“

Quelle: Fliegl