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Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht - Neue VDBUM-App bietet Unterstützung über Smartphone, Tablet oder Notebook

Der sichere Umgang mit Baumaschinen und Baugeräten liegt im Interesse aller Beteiligten. Um den Verantwortlichen dabei zu helfen, die Gefährdungsbeurteilung systematisch durchzuführen, hat der Verband der Baubranche, Umwelt- und Maschinentechnik (VDBUM) jetzt eine neuartige App entwickelt.

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Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verantwortlich für Sicherheit und Schutz der Mitarbeiter. Die Vermeidung von Unfällen und Gefahren für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter ist ein hohes Gut und ein aufwendiger Verantwortungskomplex für den Unternehmer. Vielfach stellt sich die Frage, wie kann der Mehraufwand einfach gestaltet werden und wie ist eine Beurteilung zu dokumentieren, ohne den Betriebsablauf stark zu behindern?

Bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen handelt es sich nicht um eine Kann-, sondern um eine Mussbestimmung. Der Unternehmer muss nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes Gefährdungsbeurteilungen durchführen. Über Umfang und Art gibt der Gesetzgeber keine Vorgaben. Zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilungen werden vom Geschäftsführer oder Inhaber in den meisten Fällen Führungskräfte oder Dienstleister eingesetzt. Bei diesem Verfahren wird die Verantwortung nicht übergeben, sondern der Beauftragte und der Unternehmer sind gleichermaßen beide für die Überprüfung, Umsetzung der Maßnahmen und wiederholte Überprüfung verantwortlich.

Dschungel an Vorschriften

In einer Darstellung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), sind bei Gefährdungsbeurteilungen folgende Rechtsverordnungen zu berücksichtigen:

  • Betriebssicherheitsverordnung                     (BetrSichV)

  • Gefahrstoffverordnung                                   (GefStoff V)

  • PSA-Benutzungsverordnung                        (PSA-BV)

  • Lastenhandhabungsverordnung                 (LasthandhabV)

  • Bildschirmarbeitsverordnung                        (BildscharbV)

  • Biostoffverordnung                                          (BioStoff V)

  • Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung     (LärmVibrationsArbSchV)

Zusätzliche Vorschriften sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt.

Es muss eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung erstellt und ein Ablage- sowie Wiedervorlagesystem geführt werden. Bei der Erstellung der Dokumentation sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. Beschreibung der mobilen Maschine oder des Arbeitsplatzes

2. Zeitpunkt der Prüfung

3. Zustandsbeschreibung des Prüfgegenstand

4. Gefährdungscheckliste

5. Mängelfeststellung

5. Terminvorgabe Mängelbeseitigung

7. Überprüfung der ordnungsmäßen Mängelbeseitigung

8. Wiedervorlage der nächsten Prüfung

Da es keine gesetzlichen Vorgaben über die Art und Weise der Überprüfung gibt, entstehen durch die freien Formen der Dokumentation immer wieder Grauzonen, die nach Unfällen für den Unternehmer und für Führungskräfte rechtliche Konsequenzen zur Folge haben können.

VDBUM-App hilft

Jedes Unternehmen ist nicht nur durch das Arbeitsschutzgesetz, sondern auch durch unfallfreie Prozesse im Werkstattbetrieb, im Lager, beim Transport oder auf der Baustelle an der Einhaltung von Sicherheitsvorgaben interessiert. Unfälle können auch das Image eines Unternehmens massiv beschädigen. Der sichere Umgang im Betrieb mit Baumaschinen und Baugeräten liegt also im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten.

Für die VDBUM-Akademie ist der sichere Arbeitsprozess ein allgewärtiges Thema. Dabei ist auch die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der DGUV bei einer Vielzahl von Veranstaltungen ein wichtiger Baustein. Die DGUV bietet den Mitgliedsunternehmen Hilfsmittel, um die Gefährdungsbeurteilung systematisch durchzuführen. Aufgrund der individuellen Anforderungen im Bereich der Baumaschinen und Baugeräte, hat die VDBUM-Akademie in Zusammenarbeit mit dem Softwarehersteller Secumundi nun ein spezielles Programm für die Sicherheitsüberprüfungen von Baumaschinen, Baugeräten sowie deren Reparatur- und Einsatzumfeld entwickelt.

Diese App-Lösung bietet die Möglichkeit, Gefährdungsbeurteilungen auf dem Smartphone, dem Tablett oder dem Notebook durchzuführen. Eine erste Applikation wird im Rahmen des VDBUM-Großseminars vom 24. bis 27 Februar in Kassel vorgestellt. Weitere Apps werden folgen. 

Quelle: MK Medien Kommunikation; VDBUM