7. März 2025, 10:33
Der kommunale Einsatz von Zero-Turn-Mähern erfordert beim Wechsel zwischen Mähflächen und dem Befahren von öffentlichen Wegen und Straßen die Verwendung einer nach der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zugelassenen Beleuchtungseinrichtung. Andernfalls muss das Gerät verladen werden und darf nicht auf eigener Achse von Fläche zu Fläche umgesetzt werden. Ganz neu bietet Ariens seit dieser Saison ein StVZO-Straßen-Kit für die Profi-Modellreihen Ariens Zenith und Ariens Zenith E.
Raus aus der Grauzone. Rein in den öffentlichen Verkehr. Vor allem für Dienstleister und Kommunen ist die Möglichkeit, einen Zero-Turn-Mäher auf öffentlichen Wegen und Straßen fahren zu dürfen, von Notwendigkeit. Das Umsetzen von Mähfläche zu Mähfläche wird erheblich erleichtert – lästiges und zeitaufwändiges Verladen und Transportieren entfallen. Die Verwendung eines zugelassenen Fahrzeuges gibt zudem Rechtssicherheit und vermeidet mögliche Haftung.
Wesentliche Bestandteile des Ariens Straßenbeleuchtungs-Kits nach StVZO sind eine Bedien- und Kontrolleinheit am Fahrhebel im Sichtfeld des Fahrers sowie eine vollwertige Beleuchtungsanlage für vorne und hinten mit ECE-Kennzeichnung. Das Set enthält außerdem einen Front- und Heck-Blinker, eine Kennzeichen-Halterung mit Beleuchtung, ein Geschwindigkeits-Schild, Reflektoren und eine Hupe. Optional ist eine Rundumleuchte erhältlich.
Die StVZO-Beleuchtungsanlage wird nachträglich von einem Fachhändler eingebaut. Das vorliegende TÜV-Musterzertifikat erleichtert dem Händler in Deutschland die anschließende Zulassung bei der örtlichen Prüfstelle. Danach ist der Ariens Zenith oder Ariens Zenith E für den öffentlichen Straßenverkehr einsatzbereit.
Für die Zulassung in Europa gelten die nationalen Straßen-Verkehrsvorschriften und Gesetze. Die ECE-Kennzeichnung des Ariens Straßen-Beleuchtungs-Kits wird in allen europäischen Ländern akzeptiert. Durch Einzelabnahme kann die Verkehrssicherheit damit auch dort gewährleistet werden.
Quelle: AriensCo GmbH