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Arbeitszeiten im Linienverkehr

Alle Vorschriften für Busfahrten bis 50 km

Die Arbeitszeitregeln für Omnibusfahrer im Linienverkehr bis 50 km unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten von den Sozialvorschriften für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr. Bisherige Veröffentlichungen erläutern dennoch die Regeln für beide Verkehrsarten gemeinsam, was nicht nur bei Disponenten und Fahrern zu Unsicherheiten führt.

Die im Münchner HUSS-VERLAG neu erschienene Broschüre unterstützt die im ÖPNV tätigen Unternehmen und schafft Klarheit. In der praktischen Arbeitshilfe sind die Vorschriften deshalb separat, leicht lesbar und bebildert zusammengefasst. Zum „Linienverkehr“ zählen dabei auch Berufsverkehr, Schülerverkehr, Markt- und Theaterfahrten sowie Verkehre nach der Freistellungsverordnung. Ein Muss für alle Fahrer im Linienverkehr!

Neben den Grundlagen finden die Leser Informationen über Lenkzeiten und Lenkzeitunterbrechungen, tägliche Ruhezeiten, wöchentliche Ruhezeiten, Arbeitszeiten, Kontrollmittel und einen Anhang mit Auszügen aus der Fahrpersonalverordnung (FPersV), der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Autor Peter Bagdahn war in verschiedenen Verkehrsunternehmen zunächst als Omnibusfahrer, dann als Fahrdienstleiter, Betriebsleiter und Geschäftsführer tätig und hat so die Branche von der Pike auf kennengelernt. Seit mittlerweile mehr als 20 Jahren arbeitet der diplomierte Verkehrsbetriebswirt als Unternehmensberater, Dozent und Autor.

Quelle: HUSS-VERLAG