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Eine Hakenlast-Versicherung reicht oft nicht aus

Zunehmend übernehmen Arbeitsbühnenvermieter Hebeleistungen für Ihre Kunden. Wie sieht es aber mit dem Versicherungsschutz aus, wenn das zu hebende Gut beschädigt wird? Reicht eine Hakenlastversicherung?

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Seit Jahren befindet sich die Branche der Arbeitsbühnenvermietung im Wandel. Neben den klassischen Arbeitsbühnen gehören heute auch Minikrane, Stapler aller Art oder Vakuumsauger zum Mietprogramm. Fast alle Geräte sind geeignet, Lasten aufzunehmen, zu bewegen oder zu heben. Doch nur wenige Arbeitsbühnenvermieter, die Hebeleistungen anbieten, sind sich über ihr Haftungspotenzial bewusst.

Um die Risiken von Hebeleistungen aufzufangen, können Unternehmen eine Hakenlastversicherung abschließen. Sobald ein zu hebendes Gut am Haken hängt, ist es für den Fall des Schadens (beispielsweise eines Sturzes aus der Höhe) in der Regel im Rahmen der Hakenlastversicherung abgesichert. „Das gilt allerdings nicht, wenn anstatt eines Hakens die Last anderweitig bewegt wird.“, weiß Steffen Sparmann, Versicherungsspezialist im Bereich Arbeitsbühnen beim Versicherungsmakler Gossler, Gobert und Wolters (GGW). Dazu zählen beispielsweise große Fensterschreiben, die per Vakuumsauger gehoben und direkt in das Gebäude eingesetzt werden. Auch Maschinen oder andere sperrige Gegenstände wie etwa Schaltschränke oder Klaviere lassen sich nicht einfach an einem Haken befestigen und aus Gebäudeöffnungen heben. Vielfach erfolgt der Transport mittels Stapler, sowohl horizontal als auch vertikal. „Hinzu kommt, dass gerade bei großen Lasten, die keinen eindeutigen stabilen Schwerpunkt haben, das Unfallrisiko beim Heben und Senken trotz Sicherung besonders hoch ist“, warnt Sparmann. „Arbeitsbühnenvermieter, die zusätzlich die Bedienung der Arbeitsbühnen und somit die Beförderung des Guts mitübernehmen, gehen daher mit ihrer Dienstleistung ein zusätzliches Risiko ein“, gibt der Experte zu bedenken.

Für diese Fälle gibt es eine Deckung, die die Hakenlastversicherung zusätzlich mit einer Güterversicherung kombiniert. „Darin versichert sind alle Güter, die durch den Versicherungsnehmer mittels Hebetechnik transportiert, gehoben und bewegt werden“, erläutert Sparmann. „Abgedeckt sind auch Schäden durch eine mangelhafte Sicherung oder Verladung, solange sie nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig hervorgerufen werden.“ Die Prämienberechnung erfolgt auf Grundlage der gewählten Höchsthaftungssumme, die individuell nach Bedarf festgelegt werden kann. Sollte diese für einzelne Aufträge nicht ausreichen, kann die benötigte Zusatzsumme hinzugekauft werden. „Besitzer oder Vermieter von Arbeitsbühnen, die mit verschiedenen Hebetechniken arbeiten, sollten diese Versicherungsoption für sich unbedingt prüfen“, rät Sparmann. „Zu hoffen, dass nichts passiert oder nur einseitig auf eine Hakenlastversicherung zu setzen, kann im Ernstfall zu hohen Schadenkosten führen.“ Die belaufen sich laut GGW Fachmann auf Summen zwischen 5.000 EUR (etwa für eine große Glasscheibe) bis hin zu über 1 Mio. EUR (etwa für eine CNC-Maschine).

Das GGW-Arbeitsbühnenteam steht an den Platformers‘ Days in der Ausstellungshalle gern für konkrete Fragen zur Verfügung.

Quelle: Gossler, Gobert & Wolters Gruppe