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Jungheinrich-Regalkompetenz seit über 60 Jahren

Beschädigte Regale sicher wieder instand setzen

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Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist im Lager ein sehr wichtiges Thema. Dazu gehört unter anderem der einwandfreie Zustand der Regalanlagen, der regelmäßig nachgewiesen werden muss. Um beschädigte Regale sicher wieder instand zu setzen, tauscht Jungheinrich schadhafte Regalbauteile ausschließlich durch Originalbauteile aus.

Das LogiMAT-Forum „Regale: Besser ausgetauscht als repariert?“ diskutierte am 9. März 2016 von 14:30 bis 16:00 Uhr in Forum A in Halle 1 mögliche Maßnahmen im Reparaturfall und gab Tipps zur ordnungsgemäßen Inspektion und Instandsetzung von Regalen. Am Ende der Veranstaltung fühlte sich Jungheinrich in seiner stringenten Handhabung zu diesem Thema am Markt mehr als bestätigt.

Seit mehr als fünf Jahren bietet Jungheinrich seinen Kunden das Produkt Regalinspektion nun schon flächendeckend an und seit mehr als 60 Jahren werden bei Jungheinrich Regale technisch ausgelegt und vermarktet und Flurförderzeuge gebaut. Mit mehr als 100 ausgebildeten Regalinspekteuren im Inund Ausland führt Jungheinrich rund 3.500 Regalinspektionen im Jahr durch. Aufgrund dieser enormen Erfahrung kann Jungheinrich nur den Austausch von beschädigten Regalbauteilen durch Originalbauteile empfehlen.

Damit wird die DIN EN 15635 konsequent im Markt umgesetzt. Diese stellt in erster Linie als europäische Norm den anerkannten und aktuellen Stand der Technik dar. Danach arbeitet auch Jungheinrich, um seinen Kunden jederzeit die dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Sicherheit bei seinen Logistiksystemen zu gewährleisten und einen optimalen Service anzubieten.

Warum nur mit Originalteilen austauschen?

In Kapitel 9.7.1 der DIN EN 15635 heißt es: „(…) beschädigte Bauteile sollten nicht repariert sondern ausgetauscht werden, denn mit kaltverformten Materialien ist eine effektive Qualitätskontrolle schwer zu bewerkstelligen. (…)“ und weiter: „(…) Reparaturen an beschädigten Bauteilen sind nicht zulässig, es sei denn, sie sind vom Lieferanten der Einrichtung genehmigt worden. (…)“.

Dies bestätigt auch Prof. Dr.-Ing. Dieter Ungermann von der TU Dortmund Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen, Lehrstuhl Stahlbau: „Wesentlich ist, dass das Tragwerk nach der Reparatur wieder die ursprünglich festgelegte Tragund Gebrauchssicherheit aufweist, Dies ist stets gegeben, wenn das beschädigte Bauteil durch ein Originalbauteil ausgetauscht wird und während des Austausches eine Entlastung des betroffenen Regalbereiches durchgeführt wird.“

Jungheinrich als Hersteller und Lieferant der Einrichtung kann die statischen Eigenschaften eines reparierten Bauteils nicht mehr berechnen und somit auch keinen Nachweis über die Standsicherheit der Regalanlage erbringen. Daher wird Jungheinrich keine Reparaturmethode genehmigen und auch keine Reparaturbetriebe entsprechend zertifizieren.

„Unseres Erachtens nach kann auch kein physikalischer Beweis erbracht werden, dass ‚gerichtete‘ Bauteile mindestens die statischen Eigenschaften des OriginalBauteils haben, da Prüfergebnisse durch Versuche an solchen Bauteilen aufgrund der Einmaligkeit des individuellen Schadensereignisses nicht reproduzierbar sind und die Berechnung aufgrund des unvorhersehbaren statisch-physikalischen Verhaltens eines individuell gerichteten Bauteils nicht möglich ist“, erklärt Marco Harder, Leiter Regale und Lagereinrichtung bei Jungheinrich.

Was ist bei Änderungen an der Regalanlage zu beachten?

Zu Änderungen am Regal heißt es in der DIN EN 15635 in Kapitel 7: „Wenn eine Lagereinrichtung geändert wird, kann dies eine Änderung der Tragfähigkeit bewirken. Bei sämtlichen Änderungen ist der Lieferant oder ein geeigneter Fachmann zu Rate zu ziehen. Etwaige Empfehlungen sind zu befolgen, bevor Veränderungen durchgeführt werden. Änderungen sind nach den Anweisungen des Lieferanten durchzuführen, die folgende Punkte enthalten müssen:

a) das Regal ist vor Änderungsarbeiten zu entladen;

b) Ergänzungen oder Änderungen der Lagereinrichtung durch Schweißen oder Verschraubung sind nicht zulässig, es sei denn, der Lieferant der Einrichtung stimmt ausdrücklich zu;

c) Hinweisschilder über zulässige Traglasten sind, soweit notwendig, nach allen Änderungen der Regalanordnung zu ändern; (…)“

Sollten sich „gerichtete“ Bauteile in einer Regalanlage befinden, dann wäre es für Jungheinrich nicht möglich, neue Belastungsschilder auszustellen, da die Sicherheitseigenschaften nicht mehr zu 100% nachweisbar sind und die sichere bzw. gefahrlose Bedienung von Seiten des Herstellers nicht mehr gewährleistet werden kann. Der JH-Regalinspekteur wird in jedem Fall den sofortigen Austausch empfehlen, sollte er auf ein „gerichtetes“ Bauteil stoßen. „Unter diesen Umständen müssen wir dem Kunden mitteilen, dass von der Anlage ein Sicherheitsrisiko für die Mitarbeiter ausgehen kann“, betont Marco Harder.

Regale rücken darüber hinaus immer mehr in den Fokus der bauaufsichtlichen Behörden. Die oberste Bauaufsicht in Deutschland, das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), fordert in den bauaufsichtlichen Zulassungen für Regale unter Punkt 5, Bestimmung für Nutzung, Unterhalt und Wartung: „Im Rahmen der in der DIN EN 15635 festgelegten Inspektionsintervalle sind die Regalkonstruktionen zu kontrollieren. Hierbei festgestellte Schäden sind gemäß DIN EN 15635, Abschnitt 9.7.3 zu beseitigen. Vorzugsweise sind beschädigte Bauteile durch Originalbauteile zu ersetzen. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, muss der Standsicherheitsnachweis für das Regal unter Berücksichtigung der Reparaturmaßnahme überprüft werden.“

Die Instandsetzung durch einen Originalteileaustausch ist daher die sicherste und gleichzeitig kostengünstigste Methode, wenn man die möglichen Kosten zur Erbringung eines solchen Standsicherheitsnachweises berücksichtigt.

Rechtliche Verantwortung des Betreibers

Als Arbeitgeber darf der Betreiber nach der Betriebssicherheitsverordnung seinen Arbeitnehmern nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bei jeglicher sicherheitsrelevanter Änderung von Arbeitsmitteln muss der Arbeitgeber eine erneute Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Beschädigte Lagereinrichtungen bergen Risiken für Mitarbeiter, Fahrzeuge und die eingelagerten Waren des Endkunden. Das Serviceangebot „Regalinspektion“ unterstützt die Kunden von Jungheinrich dabei, diese zu minimieren. Die hauseigenen verbandsgeprüften Regalinspekteure von Jungheinrich verfügen über die notwendige Fachkompetenz, um qualifizierte Experteninspektionen durchzuführen. Durch die technischen Fachkenntnisse des Regalinspekteurs etwa über das Tragverhalten sowie die ordnungsgemäße Montage und den Betrieb des konkreten Regalsystems, kann er eventuell vorliegende langfristige und grundsätzliche Mängel feststellen und durch statische Berechnungen belegen. Die identifizierten mangelhaften oder beschädigten Regalteile werden im Anschluss mit Jungheinrich Original-Ersatzteilen ausgetauscht.

„Der Gesetzgeber macht letztendlich immer den Kunden als Betreiber für die Sicherheit im Lager verantwortlich. Der Jungheinrich Regalinspekteur hat die technischen Fachkenntnisse über das konkrete Regalsystem, um eine qualifizierte Bewertung von Mängeln und Beschädigungen vornehmen zu können. Er kennt wie kein anderer die Schnittstelle zwischen Flurförderzeug und Regalanlage. Daher ist und bleibt nur der Austausch mit Originalteilen der sicherste und effizienteste Weg, beschädigte Regalanlagen zu reparieren“ empfiehlt Marco Harder.

Quelle: Jungheinrich