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Sicherer Betrieb von Logistikanlagen

Nicht selten bestehen Unsicherheiten bezüglich der gesetzlichen Grundlagen der Wartung und Instandhaltung automatischer Lager- und Fördertechnik. Wie oft müssen Regalbediengeräte geprüft werden und ist meine Anlage auf dem „Stand der Technik“? Gibt es Änderungen durch die neue Betriebssicherheitsverordnung? Auf der LogiMAT 2016 stellt die TELOGS GmbH deshalb das Thema Sicherer Anlagenbetrieb in den Mittelpunkt. Am Messestand 1C15 in Halle 1 können sich Fachbesucher mit dem Instandhaltungsspezialisten austauschen.

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Laut dem deutschen Arbeitsschutzgesetz sind Unternehmen dazu verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen. Das schließt auch die Bereitstellung intakter Arbeitsmittel ein – damit ist die Wartung und Instandhaltung automatischer Logistikanlagen Pflicht, denn für Unfälle aufgrund mangelhafter Wartung haftet der Betreiber. Das ist soweit klar.

Aber woher weiß der Anlagenbetreiber, ob beispielsweise die Regalbediengeräte dem aktuellen Stand der Technik entsprechen? Welche Rolle spielt die neu gefasste Betriebssicherheitsverordnung und ergeben sich daraus Änderungen für den Anlagenbetreiber? Mit Wirkung zum 01.06.2015 wurde die bisherige Betriebssicherheitsverordnung von einer neuen Verordnung abgelöst. Der neue Name lautet: „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)“. Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) bildet das zentrale Element der Verordnung. Prüf- und Wartungsintervalle sind auf Basis einer Gefährdungsanalyse und mit Hilfe der Angaben des Herstellers eigenverantwortlich festzulegen. Die Anforderungen zur Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel sind deutlich erweitert und in Abschnitt 2 BetrSichV zusammengefasst:

  • Keine Anlage und kein Arbeitsmittel dürfen ohne Gefährdungsbeurteilung bereitgestellt oder verwendet werden.

  • Die Gefährdungsbeurteilung muss vor der Inbetriebnahme erstellt und dokumentiert werden.

  • Die Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung muss durch fachkundige Personen erfolgen.

  • Eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich, dies muss entsprechend dokumentiert werden.

Aufgrund verdichteter Lagerbestände, ausgedehnter Betriebszeiten und zunehmender Komplexität der Anlagen ist es für Unternehmen jedoch schwer geworden, die erforderlichen Arbeiten selbst durchzuführen. Eine Lösung kann die Auslagerung dieses Bereichs an einen spezialisierten Dienstleister sein. „Unsere Kunden profitieren davon, dass wir als unabhängiger Experte unsere Mitarbeiter kontinuierlich bezüglich aktueller Entwicklungen in rechtlichen Fragen schulen. Das ermöglicht es uns, für jede Anlage ein individuelles Wartungskonzept zu entwickeln, das dem Betreiber Rechtssicherheit verschafft“, unterstreicht Jürgen Dönges.