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Wissen kompakt: Tagesseminar zur EnEV 2014

GRIESHEIM, 12. MÄRZ 2014.  Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Klimaschutz sind als Schlagworte in aller Munde – nicht zuletzt deshalb, weil sich die vielen gesetzlichen Vorschriften in diesem Themenkomplex schnell ändern. Wer muss also derzeit wann was leisten und beachten? Antworten darauf gibt das Tagesseminar, das der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) Frankfurt Rhein Main e.V. und die Ina Planungsgesellschaft mbH (ina) am 22. Mai anbieten: „Die neue EnEV 2014, das EEWärmeG 2011 und das EnEG 2013 in der Praxis“. Die Weiterbildung in der BDB-Geschäftsstelle, Ginnheimer Straße 48, 60487 Frankfurt, will Planer für die aktuellen Zusammenhänge, Neuerungen und Berechnungsverfahren fit machen, damit ihnen zukunftsgerechte Planungen gelingen. Referent ist Dipl.-Ing. Michael Keller, einer der Geschäftsführer von ina und Tutor von Fernlehrgängen mit dem Abschluss-Zertifikat als Energieberater oder Fachplaner TU Darmstadt. Keller thematisiert und konkretisiert von 9.00 bis 16.30 Uhr unter anderem folgende Fragen:

  • Welche Methoden, Verfahren und Kennwerte gibt es im energiesparenden Bauen?
  • Wer muss die Einhaltung der Anforderungen nachweisen und wem gegenüber?
  • Was wird sich ab 1. Mai 2014 ändern, was ab 1. Januar 2016, was bis 2020?
  • Welche Maßnahmen lösen überhaupt Anforderungen aus?
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Interessenten werden gebeten, sich für eine Teilnahme bei der BDB-Geschäftsstelle in Frankfurt am Main anzumelden:

Tel.: 069 / 49 50 500, E-Mail: info@bdb-frankfurt.de,

Web: www.bdb-frankfurt.de

Für das Seminar am 22. Mai können Architekten und Ingenieure acht Fortbildungspunkte sammeln. Die Teilnehmeranzahl ist auf maximal 50 Personen begrenzt. Für BDB-Mitglieder betragen die Gebühren 130 Euro und 60 Euro für Studenten. Gäste zahlen 180 Euro, als Student 80 Euro.

Hintergrund: Aktualisiertes Energiesparrecht

Für die am Bau Beteiligten gibt es zahlreiche Reformen, denn das Energiesparrecht wurde von der Bundesregierung an die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie und die Ziele der Energiewende angepasst. So gilt bereits seit dem 13. Juli 2013 das geänderte Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Ab dem 1. Mai tritt nun auch die novellierte EnEV in Kraft. Beide müssen mit dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG) zusammen spielen und sind Schritte zu Niedrigstenergiegebäuden. Diese werden ab 2019 für neue Behördenbauten und ab dem Jahr 2021 für alle Neubauten zum Standard. Wesentliche Inhalte der neuen EnEV sind deshalb, den zulässigen Jahresprimärenergiebedarf für Neubauten ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 Prozent zu verschärfen und den zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten um durchschnittlich 20 Prozent zu reduzieren. Bei auszutauschenden Außenbauteilen dürfen die jeweiligen, in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden.

Vertiefende Fortbildungsmöglichkeiten

Mit In-Kraft-Treten der neuen EnEV werden auch die Kurse, die ina mit dem Fachbereich Architektur der Technischen Universität (TU) Darmstadt anbietet, den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen:

< >Zertifikatslehrgang „Wohngebäude im Bestand“ zum „Energieberater TU Darmstadt“Zertifikatslehrgang „Nichtwohngebäude im Bestand“ zum „Energieberater TU Darmstadt“Zertifikatslehrgang „Vom Passiv- zum Plus-Energie-Haus im Neubau“ zum „Fachplaner TU Darmstadt für Passiv-, Null- und Plus-Energie-Häuser“Fortbildungslehrgang „Auffrischung für Energieeffizienz-Experten“ zum Thema EnEV 2014 und die Richtlinie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 2012.www.energieberater-ausbildung.de

energieberater.moodle-kurse.de