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Betriebshaftpflichtversicherung: Diese Details sollten nicht fehlen

  • Betriebliche Tätigkeiten und Risiken ausschlaggebend für den konkreten Versicherungsbedarf

  • Neue Risiken vermeiden: Police regelmäßig an die aktuellen Gegebenheiten anpassen

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung und die regelmäßige Überprüfung der Police ist für Handwerksbetriebe und Dienstleister essentiel. Auf diesen Sachverhalt macht das Handwerkerportal MyHammer (www.my-hammer.de) aufmerksam. Gerade Unternehmer und Selbstständige unterliegen zahlreichen Haftungsrisiken, die schwer kalkulierbar sind und schnell das finanzielle Aus bedeuten können. Eine sinnvoll zugeschnittene Betriebshaftpflichtversicherung schafft hier die passende Abhilfe. Sie reguliert Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten aus einer betrieblichen Tätigkeit entstanden sind. Auf welche Leistungen und Tarifdetails es genau ankommt, damit berufliche Fehler nicht in den finanziellen Ruin führen, erklären die Experten von MyHammer.

Je nach Art des verursachten Schadens können sehr hohe Schadenssummen entstehen. Gerade bei größeren Sach- oder langwierigen Personenschäden werden schnell sechs- oder mitunter sogar siebenstellige Beträge fällig. Beim Vertragsabschluss ist es daher ratsam, auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten. Fachleute empfehlen eine Absicherung von drei bis fünf Millionen Euro. Gerade bei risikoreichen Berufen und Gewerken sollten möglichst hohe Beiträge angesetzt werden.  

Ein wesentlicher Leistungseinschluss, der in keiner Police fehlen darf, ist die Deckung von Tätgkeitsschäden, die unmittelbar während der Ausübung einer handwerklichen Tätigkeit geschehen. Beispiel: Ein Heizungsmonteur muss einen Sessel verschieben, um an die Heizung zu kommen und zerkratzt dabei den Fußboden. Gedeckt sein sollten auch Mangelbeseitigungsschäden, wenn  Nachbesserungsarbeiten zur Beseitigung von Mängeln anfallen  und  Nachbesserungsbegleitschäden, wenn die notwendigen Nachbesserungen Beschädigungen am Gewerk eines anderen Handwerkers erforderlich machen. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn Fliesen entfernt und Wände aufgeschlagen werden müssen, um mangelhafte Rohrleitungen zu wechseln.

Wichtig ist auch eine Absicherung gegen Be- und Entladeschäden, da Handwerker in der Regel im Außeneinsatz sind und ihr Werkzeug und Material selbst mitbringen. Kommt es während des Be- und Entladens zu einer Beschädigung von fremden Eigentum (Stichwort Auto), bleibt der Betrieb nicht auf den zu zahlenden Kosten sitzen.

Police sorgfältig auf den spezifischen betrieblichen Versicherungsbedarf abstimmen

„Vor dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist eine sorgfältige Analyse der betrieblichen Risiken und des spezifischen Versicherungsbedarfs unerlässlich“, macht Daniel Dodt von MyHammer deutlich. „Idealerweise sollten die genauen Anforderungen mit einem Fachmann abgestimmt werden, da die Versicherer individuell abgestimmte Modelle für viele Branchen anbieten.“ So ist beispielsweise der Leistungseinschluss von Allmählichkeitsschäden, also die Absicherung gegen Schäden, die über einen längeren Zeitraum entstehen, ein zentraler Tarifbaustein für das Baugewerbe. Auch der Versicherungsschutz bei Schäden durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen spielt in diesem Bereich eine wichtige Rolle.

Für Firmen, die häufig mit Subunternehmern aus verschiedenen Gewerken zusammenarbeiten, ist es dagegen relevant, ob sich dieser Sachverhalt in den Versicherungsbedingungen wiederfindet und die Tätigkeiten durch Subunternehmen mitversichert sind. Für andere Branchen, die mit der Lagerung von Chemikalien zu tun haben, rückt wiederum eine Umwelthaftpflicht-Basisversicherung in der Betriebshaftpflicht stärker in den Fokus.

Betriebshaftpflichtversicherung regelmäßig auf den Prüfstand stellen

„Betriebe und Unternehmen sind nicht statisch, sondern entwickeln sich permanent und in vielfältige Richtungen“, betont Dodt. „Dementsprechend muss auch die Betriebshaftpflichtversicherung in regelmäßigen Abständen sorgfältig überprüft und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.“ Dazu zählt auch die Berücksichtigung neuer Haftungsrisiken, wenn es um die Themen IT-Sicherheit, Datenschutz und den Umgang mit Kundendaten geht.

Hinzu kommt, dass viele Versicherungsleistungen – ähnlich wie im Privatkundenbereich – in der jüngeren Vergangenheit erheblich ausgeweitet worden sind, wodurch ein besserer Schutz oft ohne Mehraufwand- und kosten möglich ist.

MyHammer Tipp: Mit einem freiwilligen Selbstbehalt lassen sich die Versicherungskosten in Abhängigkeit vom gewählten Tarif teils deutlich senken.