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Teure Umzugsschäden – wer zahlt, wenn etwas in die Brüche geht?

  • Beim Umzug mit privaten Helfern übernimmt deren Haftpflichtversicherung nicht automatisch die anfallenden Kosten

  • Professionelle Umzugsunternehmen bieten besseren Schutz: Pflanzen, Tiere, Elektrogeräte und Wertgegenstände aber meist ausgenommen

Jedes Jahr ziehen in Deutschland mehr als neun Millionen Bundesbürger um. Dabei werden drei von vier Umzügen selbst oder mit der Hilfe von Freunden und Bekannten organisiert und durchgeführt. Nicht selten geht im Eifer des Gefechts auch einiges in die Brüche oder wird beschädigt. Nehmen neue elektronische Geräte oder hochwertiges Mobiliar Schaden, kann der günstig geplante Wohnungswechsel schnell sehr kostspielig werden. So greifen beim Umzug mit privaten Helfern die infrage kommenden Versicherungen nur in wenigen, speziellen Fällen. Auf diesen Sachverhalt macht das Handwerkerportal MyHammer (www.my-hammer.de) aufmerksam. Besser geschützt ist der Hausrat, wenn professionelle Umzugsunternehmen beauftragt werden. Maximalen Schutz im Schadenfall versprechen spezielle Transportversicherungen.

Private Haftpflichtversicherung der Umzugshelfer: Gefälligkeitsschäden mitversichert?

„Die Haftpflichtversicherung des Umziehenden versichert in der Regel nur gegen Ansprüche von Dritten, greift aber nicht, wenn der eigene Hausstand während des Umzugs beschädigt wird“, erklärt Daniel Dodt von MyHammer. „Auch die Hausratversicherung übernimmt entsprechende Schäden üblicherweise nicht. Sie kommt meist nur in speziellen Fällen zum Tragen, zum Beispiel, wenn der Umzug in mehreren Etappen verläuft und währenddessen in eine der Wohnungen eingebrochen wird.“

Auch die freiwilligen Umzugshelfer können lediglich in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei grob fahrlässigem Handeln unter Alkoholeinfluss, für Schäden am eigenen Hausstand haftbar gemacht werden. Bei alltäglichen Gefälligkeitsdiensten, wie sie bei Umzügen gang und gäbe sind, sind die Versicherer hingegen nicht zur Zahlung verpflichtet. Dementsprechend kommt die Haftpflichtversicherung des Helfers entgegen der landläufigen Meinung nicht automatisch für Schäden bei einem Umzug auf. Sie übernimmt in der Regel nur dann die anfallenden Kosten, wenn Gefälligkeitsschäden mitversichert wurden und somit nachweislich Bestandteil der Police sind. Ist dies nicht der Fall, muss der Helfer für den entstandenen Schaden entweder selbst aufkommen oder der Umziehende bleibt auf seinen Kosten sitzen.   

Worauf bei Umzugsunternehmen zu achten ist

Wer auf professionelle Umzugsunternehmen statt auf freiwillige Helfer setzt, kann sich viel Ärger ersparen, wenn beim Umzug etwas kaputt geht. So haften Möbelspediteure für von ihnen verursachte Schäden mit bis zu 620 Euro pro Kubikmeter Transportvolumen. „Ersetzt wird in der Regel aber nur der Zeitwert der beschädigten Gegenstände“, macht Dodt deutlich. „Üblicherweise sind auch Pflanzen, Tiere, Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld und Urkunden sowie Elektrogeräte von der Haftung ausgenommen“, so Dodt.

Hinzu kommt, dass die Umzugsfirma nur für Gegenstände haftet, die auch von den Mitarbeitern verpackt wurden. Wertvoller Hausrat wie Porzellan oder Familienerbstücke sollte daher immer vom Umzugsunternehmer eingepackt oder mit dem eigenen PKW transportiert werden. Zudem kann der Spediteur einen Haftungsausschluss geltend machen, wenn Schäden durch ein „unabwendbares Ereignis“, zum Beispiel in Folge von Naturgewalten, hervorgerufen wurden.

Um sich auch gegen Schäden abzusichern, die nicht vom Umzugsunternehmen reguliert werden oder die über die Haftungsgrenze der professionellen Umzugshelfer hinausgehen, empfehlen Experten den Abschluss einer speziellen Transportversicherung. Abgeschlossen wird die zusätzliche Police entweder über den Spediteur oder direkt bei einem Versicherer. Dabei kann die Höhe der Versicherungssumme individuell auf Basis des Wiederbeschaffungswertes des Umzugsgutes vereinbart werden. Ein weiterer Vorteil für den Umziehenden: Auch Schäden, die aus „unabwendbaren Ereignissen“ resultieren, sind versichert. Beim Abschluss einer Transportversicherung müssen Verbraucher mit Kosten von rund 2,5 Promille der Versicherungssumme rechnen. Bei einem Wert des Umzugsguts von 80.000 Euro entspricht die zu erwartende Versicherungsprämie also rund 200 Euro.    

Mehr zum Thema Umzug finden Sie in der MyHammer Umzugs-Fibel mit zahlreichen Fachbeiträgen und Expertentipps rund um den Wohnungswechsel.