21. April 2020, 09:48
Der LandBauTechnik-Bundesverband begrüßt es, dass sich Bundes- und Landesregierungen gestern (am 15. April 2020) nach einer intensiven Beratung und Diskussion auf ein bundesweit weitgehend einheitliches Vorgehen im Hinblick auf die zu treffenden Schutzmaßnahmen bezüglich der Corona-Krise verständigt ha- ben. Eine Einigung die allerdings Raum für regional angepasste Handhabungen zulässt. Zurecht räumen Bund und Länder in ihren Beschlüssen – zur Fortsetzung der eindämmenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise – dem umfassenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung weiter Vorrang ein, tragen aber zugleich ökonomischen Erfordernissen Rechnung, um einen gesamtwirtschaftlichen Kollaps zu vermeiden.
„Angesichts des wichtigen und verantwortungsbewussten Beitrags der systemkritischen LandBauTechnik- Branche sowohl bei der Versorgung der Land- und Forstwirtschaft als auch innerhalb der Kommunen in den vergangenen Wochen, sehen wir es als sehr positiv an, dass nun auch wieder die sogenannten Mischbe- triebe des Handwerks mit Handelsbereich ihre Geschäfte umfassend öffnen können“, bewertet Ulf Kopplin, Präsident des LandBauTechnik-Bundesverbands, die aktuellen Beschlüsse. „Dies ist für eine Vielzahl von un- seren Betrieben in der LandBauTechnik und in der Motorgeräte-Branche mit Ausstellungen und Einzelhan- delsaktivitäten von Bedeutung“, so Kopplin weiter.
Allerdings ist die Einschränkung auf Ladengrößen bis zu 800 Quadratmetern für einige Händler und Hand- werker der Branche kaum tragbar. Maßgebend bei der Definition der Ladengröße war hier offensichtlich die in Bauordnungen genannte Abgrenzung zum großflächigen Einzelhandel. Hierzu sind die einzelnen Län- derverordnungen zu betrachten. „Wir empfehlen daher, bei Mischbetrieben weiterhin eine räumliche Ab- grenzung der gewerblichen sowie der Einzelhandels-Aktivitäten“, führt Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäfts- führer des LandBauTechnik-Bundesverbands, aus.
Von erheblicher Bedeutung sind auch die vom Bundesverband bereits kommunizierten, jüngsten Auswei- tungen von KFW-Krediten, die für Mittelständler in Fragen kommen und die nun von den Betrieben keine Sicherheit mehr verlangen. „Die Hausbanken sollen lediglich eine sogenannte Plausibilitätsprüfung durch- führen. Wir hoffen, dass dieses auch so unkompliziert laufen wird, wie angekündigt“, so Ulf Kopplin. Denn nach wie vor seien die Lagerbestände bei den Händlern groß.
„Positiv bewerten wir zudem die angekündigte Ausweitung der Notbetreuung von Kindern und die Verstän- digung auf ein einvernehmliches Öffnungskonzept für Schulen“, führt Hauptgeschäftsführer Dr. Oelck aus. Hier seien aber Details noch abzuwarten, ob und wie diese für die LandBauTechnik-Branche anwendbar seien. Bei den Maßnahmen soll für die prüfungsrelevanten Jahrgängen – einschließlich der beruflichen Aus- bildung – ein besonderes Augenmerk gelten.
Letztlich muss gewährleistet sein, dass in den Unternehmen die erforderlichen Ausrüstungen und Vorkeh- rungen zum Schutz von Beschäftigten und Kunden zur Verfügung stehen. So werden die Arbeitgeber künftig verpflichtet, ein Hygienekonzept umzusetzen. „Hierzu sind Standards zum Arbeitsschutz auf der FAQ- Seite unserer Internetseite www.landbautechnik.de als Hilfestellung zu finden“, so Dr. Oelck.
„Leider schaffen die Beschlüsse keine Klarheit darüber, wann Behörden und Ämter auch mit Kfz-Zulassungs- stellen wieder voll arbeitsfähig sind“, merkt Ulf Kopplin abschließend an. Hier stehen Bund und Länder wei- ter in der Pflicht.
Quelle: LandBauTechnik – Bundesverband e.V.