1. Oktober 2024, 11:54
Mit der aktuellen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt die modernisierte Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk (LandBau-MechMstrV) am 1. August 2025 in Kraft. Die neue Verordnung modernisiert das Meisterprüfungsberufsbild und ist ein wesentlicher Schritt, um den Beruf für die Zukunft aufzustellen. Die aktuellen Entwicklungen der Technik insbesondere die Digitalisierung und die Automatisierung im Bereich der Land- und Baumschienen sowie die zunehmende Vernetzung von Systemen werden nun mit einbezogen.
Mit der Neuordnung ist es nun möglich, Zukunftstechnologien so in die Verordnung zu integrieren, dass sie für verschiedene Teilbranchen umgesetzt und regional spezifisch angewendet werden können. Die Prüfung kann zukünftig an Geräten, Maschinen und Anlagen in den Bereichen der Landmaschinentechnik, der Innenwirtschaft, der Baumaschinentechnik, der Garten-, Forst- und Kommunaltechnik oder der Flurförderzeugtechnik abgenommen werden.
Die neue Verordnung berücksichtigt die Entwicklungen und neuen Technologien der Land- und Baumaschinentechnik unter anderem im Bereich der Mechatronik, der Digitalisierung und der Automatisierung. Dabei werden Inhalte wie Verbrennungsmaschinen oder Hydraulik nicht vernachlässigt. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Beruf des Land- und Baumaschinenmechatronikers zukunftssicher zu gestalten und die Qualität der Fortbildung weiter zu verbessern.
In Kooperation mit und koordiniert durch das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk (FBH) erarbeiteten Sachverständige und Praktiker der Handwerksbetriebe, von Innungen und Landesverbänden, der Sozialpartner und der Handwerkskammern die neue Meisterprüfungsverordnung. „Es ist äußerst wichtig, die Zukunft und die Vielfältigkeit des Berufs auch in der Meisterprüfung abzubilden und die Prüfungsordnung den Gegebenheiten in der Werkstatt und beim Land- und Baumaschinenhändler vor Ort anzupassen“ resümiert Norbert Stenglein, Bundesinnungsmeister und ergänzt: „Wir sind hoch erfreut, dass uns das gelungen ist und wir somit die Attraktivität unseres Berufs damit weiter zu sichern.“
Die neue Prüfungsordnung bringt neue didaktischen Anforderungen mit sich und erfordert eine Umstrukturierung des Prüfungsablaufes mit einer noch stärkeren Ausrichtung auf Handlungsprozesse sowie auf mobile Arbeitsmaschinen und deren Systeme. Im Frühjahr 2026 plant der LandBauTechnik Bundesverband dafür eine Informationsveranstaltung gemeinsam mit der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.
Die novellierte Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II des Land- und Baumaschinenme-chatroniker-Handwerks wurde am 09. September 2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassen und am 13. September 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I, Nr. 277).
Meisterprüfungsverfahren, die bis zum 31. Juli 2025 begonnen wurden, werden nach der bisherigen Land- und Baumaschinenmechatronikermeisterverordnung zu Ende geführt. Für Prüfungsanmeldungen, die bis zum Ablauf des 31. Januar 2026 erfolgen, gilt auf Verlangen der zu prüfenden Person weiterhin die alte Verordnung. Diese Übergangsregelung stellt sicher, dass Prüflinge, die sich bereits auf die bisherigen Vorschriften vorbereitet haben, ihre Prüfungen unter den bekannten Bedingungen ablegen können.
Der LandBauTechnik Bundesverband e.V. zeichnet Meisterschulen, die einen besonderen Standard in der Meisterausbildung erfüllen, aus. Insgesamt gehören bereits 13 der Meisterschulen in Deutschland zu den auditierten Schulen. Alle Infos dazu unter www.landbautechnik.de/karriere.
Die offizielle Verordnung ist hier zu finden: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/277/VO.html
Quelle: LandBauTechnik – Bundesverband e.V.